Heute will ich euch mal das Google Font Directory vorstellen.
Hier findet man 1000 Schriften die toll aussehen aber kein Standard in Windows, Linux oder Max Installationen sind.
Nun denket man sich: „Toll, es werden so viele Schriften zur Verfügung gestellt und trotzdem muss man die auf jedem System installieren wenn man eine Webseite mit der richtigen Schrift anzeigen lassen möchte.“
Denjenigen muss ich enttäuschen denn im Google Font Directory kann man sich die Schriften nicht runterladen sondern sie werden zum einbetten per CSS zur Verfügung gestellt.
Klingt vielleicht nicht so spektakulär aber ich bin davon total begeistert.
Einziger Nachteil: Wenn Google mal pleite geht oder der Dienst abgestellt wird, werden alle Seiten in der Sekundärschriftart angezeigt.
Nun ist es endlich soweit. Apple ist die Teuerste Technologiemarke an der Börse.
Ein vierprozentiger Einbruch des Microsoft Kurses hat dies ermöglicht.
Microsoft ist nun „nur“ noch 219,35 Milliarden Dollar wert.
Apple hingegen 221,36 Milliarden Dollar.
Mal zum vergleich die Börsenwerte von Google, die ja letztens erst wieder zur teuersten Marke der Welt gewählt wurde („nur“ 115,95 Milliarden Dollar).
Wie man sieht: vier Prozent können eine ganze Menge ausmachen, aber ob Apple daraus jetzt einen Vorteil ziehen kann bleib ab zu warten.
Heute möchte ich die Gelegenheit nutzen und euch einen jungen, strebsamen Regisseur und Produzenten vorstellen. Daniel P. Schenk ist ein Name, der in der Szene wohl bekannt ist. Mit seinen ersten großen Erfolgen „A Gamers Day“ und „The Cheatreport“ brachte er bereits die Gamer-Gemeinde zum schmunzeln. Danach folgten mindestens zwei Musikvideos und ein Kurzfilm (Wimpernschlag), mit dem er bei den Webfilm Awards abräumen will. Vor und während seiner Regisseurkariere hat er bereits mehrere Bücher geschrieben und veröffentlicht. Vorbeischauen Lohnt sich also! http://www.danielpschenk.com/
Gerade habe ich gelesen dass im Größten Teilchenbeschleuniger der Welt kleine schwarze Löcher entstehen können, wenn eine Teilchenkollision mit annährender Lichtgeschwindigkeit durchgeführt wird. Diese kleinen schwarzen Löcher sollen zwar kurzlebig sein, doch das scheint alles noch sehr spekulativ zu sein. Die Frage ist doch: „Was ist wenn nicht?“
Kennen wir einen wirksamen Weg, wie man schwarze Löcher „abschaltet“ oder müssen wir zusehen wie es erst den Teilchenbeschleuniger frisst und uns dann noch einige Jahre Zeit lässt (Raum Zeit Krümmung), um drüber nachzudenken, was für eine riesige Dummheit wir angestellt haben, bevor es die Erde dann verschluckt.
Eine Furcht erregende Vorstellung.
Viel faszinierender hingegen finde ich den Ansatz solche schwarzen Mikro-Löcher als Energiequelle zu nutzen. Jedoch ist das in dieser Zeit schwer vorstellbar. Nicht nur wegen den technisch begrenzten Möglichkeiten, sondern auch wegen ein paar Leuten die eine etwas andere Weltanschauung haben. Wenn so ein Kraftwerk sabotiert wird, dann heißt es für uns alle „gute Nacht“.
Irgendwie habe ich das Gefühl je faszinierender die Dinge der Astrophysik sind, desto gefährlicher sind sie. Bleibt nur zu hoffen, dass die Jungs im LHC wissen was sie tun.
Für jeden kommt einmal im Jahr der Tag an dem er das Alt werden feiert. Für mich ist dieser Tag heute. Und nun fällt mir auf das ich nur noch ein Jahr vom Vierteljahrhundert entfernt bin. Da Neugierde in der Natur des Menschen liegt und diese bei mir besonders stark ausgeprägt ist, habe ich mir mal die mühe gemacht ein paar geschichtliche Ereignisse heraus zu suchen die an einem 18.0.3 passiert sind.
Besonders gefallen haben mir:
1229: Obwohl vom Papst verbannt, krönt sich Kaiser Friedrich Ⅱ. selbst zum König von Jerusalem (Da sieht man mal wie wenig der Papst schon damals zu sagen hatte).
1584: Nach dem Tod von Zar Iwan Ⅳ. „dem Schrecklichen“ kommt sein geisteskranker Sohn Fjodor an die Macht (Das halte ich für keine so gute Idee).
1965: Das sowjetische Raumschiff Woschod 2 startet vom Weltraumbahnhof Baikonur ins All. Am gleichen Tag hat Alexei Archipowitsch Leonow den Welt ersten Weltraumspaziergang gemacht (Das hätte ich gern Live im Fernsehen verfolgt).
Ich habe mal wieder ein Video gefunden auf dem gut trainierte/ausgebildete Cocktail-Mixer eine eindrucksvolle Show beim Kreieren bizarrer Mixturen Veranstalten.
Wenn es so eine Bar in Hannover gibt dann schreibt die Adresse bitte mal in den Kommentar .
Besitzer eines internetfähigen Computers oder Handys könnten möglicherweise demnächst von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) voll zur Kasse gebeten werden – auch wenn sich kein Fernseher in ihrem Haushalt befindet. Das sehen nach Angaben des Online-Magazins Carta Pläne der Ministerpräsidenten vor. Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder, habe dies vorige Woche bestätigt.
Zur anstehenden Reform der Rundfunkgebühren wird eine modifzierte Version des derzeitigen Systems der Geräteabgabe erwogen, nach dem die Gebühren für eingesetzte Geräte erhoben werden. Im Gespräch ist auch ein neues Modell mit einer Abgabe je Haushalt. Laut Carta soll dazu eine Entscheidung im Juni 2010 fallen.
Bei einer Haushaltsabgabe wäre jeder Haushalt unabhängig vom Gerätebesitz gebührenpflichtig, bei einer “modifizierten Geräteabgabe” würde der Besitz eines Fernsehers, Radios, internetfähigen Computers und Handys für sich schon die volle Abgabenpflicht nach sich ziehen. Außerdem müsse künftig der Gebührenpflichtige nachweisen, dass er keines der Geräte besitzt – und nicht wie bisher die GEZ. “Bei der Haushaltsabgabe stellt sich die Frage der PC-Gebühr nicht. Bei der modifizierten Gerätegebühr gibt es für eine verminderte Gebührenpflicht für PCs oder Smartphones keine sachliche Begründung mehr”, sagte Stadelmaier laut dem Bericht.
Computer mit Internetanschluss sind seit dem 1. Januar 2007 gebührenpflichtig. Bisher orientiert sich die Gebühr an dem Satz, der auch für ein einzelnes Radio zu entrichten ist. Dieser beträgt 5,76 Euro gegenüber den 17,98 Euro, die Besitzer eines Fernsehers zahlen müssen. Auf dieser Höhe solle auch künftig die Rundfunkgebühr möglichst bleiben, sagte Stadelmeier laut Carta.
Von den Neuregelungen betroffen wären demnach auch die gewerblichen Nutzer. Einige von ihnen sträubten sich bis vor die Gerichte gegen die Gebührenpflicht. Im August hat beispielsweise das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass für beruflich genutzte Computer nicht grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen seien. Im September wies der Verwaltungsgerichtshof Kassel eine Berufung gegen ein Urteil zu Lasten des Hessischen Rundfunks zurück. Es gibt aber auch einige Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten wie in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern, die eine Gebührenpflicht für PCs grundsätzlich anerkennen, wenn keine weiteren angemeldeten Empfangsgeräte vorhanden sind.
Die Idee klingt wie aus einem Science Fiction-Film: Statt auf ein gewöhnliches Display zu schauen, soll der Büromensch von Morgen die von seinem PC generierten Bilder direkt auf die Netzhaut gebeamt bekommen. Der Vorteil: Niemand benötigt mehr einen Riesenschirm, um Aufnahmen im Großformat zu betrachten – und unterwegs lässt sich die Technik, bei der die Privatsphäre des Trägers jederzeit gewahrt wird, ebenfalls nutzen.
Der japanische Mischkonzern Brother, hier zu Lande vor allem für seine Drucker und Multifunktionsgeräte bekannt, will diese Vision nun verwirklichen: Mit einem so genannten “Retinal Image Display” (RID), einem Bildschirm, der ohne große Umwege in die Retina strahlt, berichtet Technology Review in seiner Online-Ausgabe.
Die Idee, Bilder indirekt auf die Netzhaut zu projizieren, existiert bereits seit längerem, allerdings ist Brother die erste Firma, der die Herstellung einer zuverlässigen Vollfarbvariante gelang, die klein genug ist, um sie auch bequem zu tragen. Damit das möglich ist, nutzt Brother Laserdioden, die die drei Grundfarben Rot, Grün und Blau zu einem Bild zusammensetzen. Die dabei eingesetzte Solid State-Technik wurde von dem Technologiekonzern so verkleinert, dass das RID insgesamt nur noch ein Zwanzigstel des Volumens früherer Prototypen einnimmt. Das Bild wird über einen MEMS-Spiegel auf die Netzhaut gelenkt und erzielt in etwa die Größe eines 16-Zoll-Displays im Abstand von einem Meter.
Die Weiterentwicklung des Common Interface Modules ist an sich eine tolle Sache, allein schon wegen den neuen Funktionen und Features und auch im Hinblick auf das nächste Jahr in dem das analoge Fernsehen komplett abgeschaltet werden soll, ist dies für Kabel‑ und Satellitenbetreiber ein wichtiger Schritt. Aber wie bei allen tollen Neuerungen muss man sich auch (leider) beim CI+ Modul fragen wo bleibt bei all dem Fortschritt der Kunde? Und auch hier scheint der allgemein aufstrebende Kontrollwahn um sich zu greifen, denn mit CI+ werden die Sendeanstalten wesentlich mehr Macht oder Bevormundung ausüben können, als noch zu analogen Zeiten.
Hier ein paar von den technischen „Neuerungen“.
die Aufnahme gänzlich unterbinden
die Wiedergabe von TV-Aufnahmen zeitlich begrenzen (zwischen sechs Stunden und 61 Tagen)
zeitversetztes Fernsehen gänzlich unterbinden oder begrenzen (zum Beispiel nur bis 90 Minuten nach Sendungsende)
TV-Aufnahmen unter Einsatz des individuellen Keys des DVB-Recoders an das jeweilige Gerät binden, die dann nicht von anderen Geräten wiedergegeben werden können
das Vorspulen (z. B. bei Werbung) gänzlich unterbinden. ProSieben, Sat.1 und RTL haben bereits angekündigt, bei der Wiedergabe von HD+-Mitschnitten das Überspringen bzw. schnelle Vorspulen der Werbung zu verhindern.[2]
festlegen, ob und in welcher Auflösung (evt. Downscaling auf SDTV) die Videoausgabe über den analogen Ausgang (z. B. SCART) erfolgen soll und ob diese mit einem Kopierschutz (Macrovision) versehen wird, wie etwa bei HDTV-Sendungen.
CI+ verschlüsselt den entschlüsselten TV-Content erneut, so dass er nicht an anderen Schnittstellen abgegriffen werden kann.
Es wird nicht mehr möglich sein, mehr als eine Sendung auf einmal zu entschlüsseln, so dass Twintuner-Lösungen nicht mehr sinnvoll sind.
Es wird nicht mehr möglich sein, mehr als ein Pay-TV-Angebot zu entschlüsseln, soweit diese unterschiedliche Verschlüsselungen anwenden (Twin‑ oder Multi-CAM), z.B. Arena+Sky oder ORF+SF+SkyAT. Damit ist der Endkunde noch enger an einen Broadcaster gebunden.
Die Ausgabe von HD-Signalen wird nur an HD ready-zertifizierten Geräten möglich sein, da nur diese eine durchgehenden Verschlüsselung des Datenstroms bis zum Display via HDCP unterstützen.
Das „CI+-Konsortium“ (CI Plus LLP) beauftragte Trustcenter kann CI+-kompatible Geräte beim Anwender vor Ort außer Betrieb setzen (z.B. wenn festgestellt wird, dass ein Gerät den Kopierschutz kompromittiert).
Nun frage ich mich ernsthaft, warum in ein so tolles und neues Modul so viel Schnickschnack zur Kontrolle der Aufnahmen und Wiedergaben einfliest. Was unterscheidet denn diese Zeit mit der früheren analogen Zeit, wo man mit seinem guten alten Video Recorder alles aufnehmen konnte, was irgendwie empfangbar war. Das alleinige Argument der HD Qualität ist für mich jedoch kein Grund dass z.B. Pro7 sein Material so verschlüsselt, dass es nach der Aufnahme (wenn überhaupt) nur noch begrenzt abspielbar ist.
Ich hoffe, dass sich mein favorisierter Kabelanbieter bis zur Einführung des CI+ Modules, es sich sehr gut überlegt, ob er sein Material nicht aufnahmefähig ausstrahlt oder das Überspringen von Werbung unterbindet. Denn die meisten dieser Restriktionen, so werden die Sendeanstalten sicher bald merken, werden den Kundenzufluss nicht gerade erhöhen.
Sollte es soweit kommen das von jedem Anbieter fast alle Restriktionen eingesetzt werden, bleibt einem ja auch noch YouTube oder andere kostenpflichtige Videoplattformen zur Unterhaltung.
Star Wars Lichtschwert Duelle sind doch was feines!
Rein zufällig bin ich gestern auf einen Fan Video Schnipsel gestoßen der es wirklich in sich hatte. Ich habe selten ein so gut gemachtes Star Wars-Fanvideo gesehen. Das mag unter anderem auch daran liegen, dass die beiden Akteure rivalisierende, aufstrebende Effekt-Spezialisten sind.